Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU 305/2011)) regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Betroffenen rechtsverbindlich ab dem 01.Juli 2013.

Unser Unternehmen liefert Produkte, welche der BauPVO unterliegen. Darunter fallen:

  • Eternit Fassadentafeln und Zubehör
  • Trespa Fassadentafeln
  • Fassadentafeln FunderMax Exterrior
  • Fassadentafeln Resoplan, X-Line, Bau-Compact
  • Aluverbundplatten des Herstellers 3A-Composites (Alucobond)
  • Aluminiumwabenplatten des Herstellers 3A-Composites (Alucore)

Die bauaufsichtlichen Zulassungen stehen Ihnen auf unserer Internetseite unter folgender Adresse zur Verfügung: Downloadbereich