Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung EU 305/2011)) regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Betroffenen rechtsverbindlich ab dem 01.Juli 2013.
Unser Unternehmen liefert Produkte, welche der BauPVO unterliegen. Darunter fallen:
- Eternit Fassadentafeln und Zubehör
- Trespa Fassadentafeln
- Fassadentafeln FunderMax Exterrior
- Fassadentafeln Resoplan, X-Line, Bau-Compact
- Aluverbundplatten des Herstellers 3A-Composites (Alucobond)
- Aluminiumwabenplatten des Herstellers 3A-Composites (Alucore)
Die bauaufsichtlichen Zulassungen stehen Ihnen auf unserer Internetseite unter folgender Adresse zur Verfügung: Downloadbereich